Sortierung der Spargel

 

Es wird zwischen drei Haupthandelsklassen unterschieden

 

Handelsklassen Kriterien
Sortierung  I / Extra

gerade Stangen mit weißen, sehr fest geschlossenen und unbeschädigten Köpfen, nicht holzig oder gespalten.

Dicke (Stärke): mindestens 12 mm

Sortierung II / Klasse I

gut geformte bis leicht gebogene Stangen, weder erkennbar hohl noch gespalten; fest geschlossene Köpfe; eine leicht rosa Färbung auf Köpfen und Stangen ist  zulässig.

Dicke (Stärke): mindestens 10 mm

Sortierung III / Klasse II

die Stangen können weniger gut geformt und stärker gebogen sein, die Köpfe dürfen leicht geöffnet sein und eine leichte Färbung haben, die auch grünlich sein kann.

Dicke (Stärke): mindestens 8 mm

 

Unterklassen

 

Sortierung IV (Suppenspargel)

gerade Stangen, gleichmäßig, fest geschlossene Köpfe;

eine leicht rosa Färbung auf Köpfen und Stangen ist  zulässig.

Dicke (Stärke): 5 - 10 mm

Sortierung Bruchspargel
 
Bruchstücke, mit erhötem Anteil an Spargelköpfen,
Sortierung Köpfe Ausschließlich Spargelköpfe

max. Länge ca. 12 cm.

Variante I:   Dicke (Stärke): mindestens 12 mm)
Variante II: Dicke (Stärke): mindestens 10 mm)


Gesetzliche Grundlage: Spargel
Verordnung (EWG) Nr. 454/92 der Kommission vom 26. Februar 1992 zur Festsetzung der Qualitätsnormen für Spargel, Amtsblatt Nr. L 52 vom 27.02.1992 zuletzt geändert durch: VO (EG) Nr. 888/97 der Kommission vom 16.05.1997, Amtsblatt Nr. L 126 vom 17.05.1997