| Handelsklassen | Kriterien |
| Sortierung I / Extra |
gerade Stangen mit weißen, sehr fest geschlossenen und unbeschädigten Köpfen, nicht holzig oder gespalten. Dicke (Stärke): mindestens 12 mm |
| Sortierung II / Klasse I |
gut geformte bis leicht gebogene Stangen, weder erkennbar hohl noch gespalten; fest geschlossene Köpfe; eine leicht rosa Färbung auf Köpfen und Stangen ist zulässig.
Dicke (Stärke): mindestens 10 mm |
| Sortierung III / Klasse II |
die Stangen können weniger gut geformt und stärker gebogen sein, die Köpfe dürfen leicht geöffnet sein und eine leichte Färbung haben, die auch grünlich sein kann. Dicke (Stärke): mindestens 8 mm |
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Unterklassen
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| Sortierung IV (Suppenspargel) |
gerade Stangen, gleichmäßig, fest geschlossene Köpfe;
eine leicht rosa Färbung auf Köpfen und Stangen ist zulässig. Dicke (Stärke): 5 - 10 mm |
| Sortierung Bruchspargel |
Bruchstücke, mit erhötem Anteil an Spargelköpfen, |
| Sortierung Köpfe |
Ausschließlich Spargelköpfe
max. Länge ca. 12 cm. Variante I: Dicke
(Stärke): mindestens 12 mm) |
Gesetzliche Grundlage: Spargel
Verordnung
(EWG) Nr. 454/92 der Kommission vom 26. Februar 1992 zur Festsetzung der
Qualitätsnormen für Spargel, Amtsblatt Nr. L 52 vom 27.02.1992 zuletzt geändert
durch: VO (EG) Nr. 888/97 der Kommission vom 16.05.1997, Amtsblatt Nr. L 126 vom
17.05.1997